Erweiterung des Postfachservice SGB II ab dem 19.11.2021
Seit dem 12.01.2021 steht den gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Postfachservice SGB II als zusätzlicher und sicherer Online-Kommunikationskanal bundesweit zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine direkte und datenschutzrechtlich sichere Übermittlung von Nachrichten der Kundinnen und Kunden an die gemeinsamen Einrichtungen.
Zur Erweiterung des Postfachservice SGB II wird ab dem 19.11.2021 eine Funktionalität zum Anhängen von Dokumenten an Postfachnachrichten sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen.
Damit wird die Nutzbarkeit des bestehenden Postfachservice SGB II verbessert und eine sichere, elektronische Übersendung ermöglicht. Anhänge und Anlagen können direkt und ohne weitere Zeitverzögerungen übermittelt werden.
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