Bürgergeld

Informationen zum Bürgergeld

 

Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.

 

Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.

Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt und Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können.
 

Ab 1. Juli 2023 ändert sich außerdem:
 

  • Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden kann. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro beschlossen. Die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen wurden dauerhaft ins Gesetz aufgenommen. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.
  • Für den „roten Faden“ und Transparenz im Eingliederungsprozess sorgt der Kooperationsplan. In diesem wird die gemeinsam entwickelte Strategie in klarer und verständlicher Sprache festgehalten und ermöglicht somit ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Das Gesetzgebungsverfahren ist erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen.

 

Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

 

Wenn Sie aktuell Arbeitslosengeld II beziehen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen.
Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
 

Die Regelsätze werden zum 1. Januar 2023 erhöht: