Weitere Informationen und Hilfe von der Agentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de/ukraine
Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist Ihr Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass Sie keinen Asylantrag stellen müssen. Außerdem erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.
Informationen zu Aufenthalt, Wohnen und finanzieller Unterstützung finden Sie auf folgenden Seiten:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI): Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Krieg in der Ukraine – Flucht, Einreise und Asyl
Informationen zu den Themen Kinderbetreuung und Schulbesuch finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Familienportal: Kinderbetreuung
Deutscher Bildungsserver: Schulbesuch von Flüchtlingen in den Bundesländern