Antragsstellung
Um Bürgergeld online zu beantragen, melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit an. Falls Sie noch kein solches Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Anschließend können Sie direkt mit dem Antrag beginnen.
Wichtig: Eine Registrierung ist notwendig.
Um alle Funktionalitäten des Online-Angebotes nutzen zu können, benötigen Sie die Sicherheitsstufe Ausweis-bestätigt oder nPa-bestätigt (neuer Personalausweis).
Es wird empfohlen grundsätzlich das Ausweissichtverfahren durchzuführen, um die höchste Sicherheitsstufe zu vergeben. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.
Nach erfolgreicher Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter der Telefonnummer 07222 930-311 um die Online-Dienste (z.Bsp. Antragsstellung) freizuschalten.
*** Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Die Videos zu den digitalen Services der Jobcenter bieten Ihnen Unterstützung, um Ihre Anliegen online zu bearbeiten und sich über Termine im Jobcenter zu informieren.
Damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, erhalten Sie und alle in Ihrer Bedarfsgemeinschaft („Familie“) lebenden Personen folgende Geldleistungen:
- Bürgergeld für Erwerbsfähige oder Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen sowie zusätzliche Leistungen bei bestimmten Mehrbedarfen.
- Daneben können Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Übernahme von besonderem, einmaligem Bedarf beantragen.
Um Leistungen nach dem SGB II erhalten zu können, müssen die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Sie müssen erwerbsfähig sein
- Sie müssen hilfebedürftig sein, d. h. Ihr Lebensunterhalt wird nicht durch anderweitiges vorrangig einzusetzendes Einkommen und/oder Vermögen gesichert
- Sie müssen einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Tage vor der Antragstellung keine Leistungen erhalten.
Sie können den Antrag ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen, um erst einmal keinen Verlust zu riskieren.
Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie, möglichst vollständig und zeitnah bei einer erstmaligen und persönlichen Vorsprache nachreichen.
Kontaktdaten: 07222 930-311
Aus dem Ausland: +49 911 12031010 (gebührenpflichtig)
Montag-Freitag: 08:00-18:00 Uhr
Servicetelefon für Hörgeschädigte
Wir überprüfen für Sie, ob aufgrund Ihrer persönlichen Situation ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Wenn Sie einen Antrag bei uns stellen möchten, bitten wir Sie, uns bei Ihrem ersten Besuch folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Geburtsurkunde bei Kindern ohne eigenen Ausweis) Aufenthaltsstatus (z.B. Freizügigkeitsbescheinigung, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)
- Nachweis über eine Bankverbindung
- Krankenversicherungskarte
- Sozialversicherungsausweis
- Rentenversicherungsnummer
- Mietvertrag
- Nachweis über Kindergeld
- Aktuelle Kontoauszüge der Girokonten
- Aktueller Nachweis über Guthaben auf Sparbüchern
Was ist Bürgergeld? Erfahren Sie im folgenden Video mehr.
(Sie können dieses Video auch mit Untertiteln in folgenden Sprachen ansehen:
türkisch, russisch und englisch)
Für mehr Infos auf anderen Sprachen besuchen Sie gerne die Internetseite Jobcenter | Handbook Germany. Wenn Sie an das Ende der Seite gehen, kann zwischen mehreren Sprachen ausgewählt werden, in den die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden. Das Angebot wird laufend erweitert. Darüber hinaus bietet die Internetseite auch weitere hilfreiche Informationen, die den Jobcentern bei ihrer Arbeit mit geflüchteten Menschen helfen können, Menschen mit Migrationshintergrund zu informieren.