
„MitArbeit“ Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz)
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.
Hierfür wurde nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes sollen die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ § 16i SGB II (Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose) und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ § 16e SGB II (Frühzeitiger Ansatz zur Verhinderung länger andauernder Arbeitslosigkeit) durch die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sein.
In einem Filmbeitrag wird erläutert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Langzeitarbeitslosen hilft, wieder Anschluss auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu finden.
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Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.