Veränderungsmitteilung (VÄM)
Wenn Sie Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen, müssen Sie jede Änderung, z.B. eine Arbeitsaufnahme, veränderte Einkommens- oder Vermögensverhältnisse sowie einen Umzug mitteilen.
Dank dem neuen Online Angebot jobcenter.digital müssen Veränderungsmitteilungen nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können sicher über Ihr Nutzerprofil an uns übermittelt werden.
Eine Registrierung ist hier notwendig. Um alle Funktionalitäten des neuen Online-Angebots nutzen zu können, benötigen Sie die Sicherheitsstufe Ausweis-bestätigt oder nPa-bestätigt (neuer Personalausweis).
Es wird empfohlen grundsätzlich das Ausweissichtverfahren durchzuführen, um die höchste Sicherheitsstufe zu vergeben. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.
Hinweis: Nach erfolgreicher Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter der Telefonnummer 07222 930-311 um die Online-Dienste (z.Bsp. Antragsstellung) frei zu schalten.
Falls Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen oder Fragen aufkommen, sprechen Sie uns gerne an.
Eine Veränderungsmitteilung erfolgt, wenn …
- die Bedarfsgemeinschaft wächst (durch Geburt oder Zuzug),
- ein Mitglied aus der Bedarfsgemeinschaft wegfällt (z. B. durch Auszug oder Vollendung des 25. Lebensjahres),
- die gesamte Bedarfsgemeinschaft umzieht,
- sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse eines Vertreters der Bedarfsgemeinschaft verändern,
- der Leistungsempfänger eine Arbeit aufnimmt,
- andere Leistungen (z. B. BAföG, Krankengeld, Rente etc.) beantragt werden,
- Kosten der Unterkunft und Heizung gestiegen oder gesunken sind oder
- sich wichtige persönliche Angaben (z. B. Daten des Kontos) ändern.
Wird der Leistungsbezug nur vorübergehend und auf absehbare Zeit unterbrochen (z. B. durch eine kurzfristige, vorübergehende Tätigkeit), reicht auch hier eine Veränderungsmitteilung.