Treppenhaus Jobcenter Rastatt

Fördermöglichkeiten

Das Jobcenter Landkreis Rastatt bietet viele Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an. Diese Leistungen sollen Ihnen helfen, sich ins Arbeitsleben zu integrieren.

Grundsätzlich ist vorab in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner zu klären, welche Fördermöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können bzw. welche Kosten und eventuelle Leistungen erstattet werden. Ein Anspruch auf die Leistungen besteht grundsätzlich nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Einige Fördermöglichkeiten sind nachfolgend dargestellt:

Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE):

 

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

Unter einer MAG versteht man geeignete und angemessene Maßnahmen, die die Eingliederungsaussichten von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen unterstützen.

Fördervoraussetzung und Förderkonditionen

Nach Einwilligung des Jobcenter Landkreis Rastatt kann eine MAG gefördert werden, um

  • die Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen,
  • Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
  • in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder
  • eine Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren.

Maßnahmendauer
Im Rahmen betrieblicher oder schulischer Maßnahmen als Einzel- oder als Gruppenmaßnahmen bei Arbeitgebern und Qualifizierungsträgern können diese grundsätzlich durchgeführt werden. Maßnahmen, die bei Arbeitgebern durchgeführt werden, dürfen nicht länger als sechs Wochen dauern. Dies gilt auch für Kooperations- und Erprobungsbetriebe. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausdehnung des Zeitraumes auf zwölf Wochen möglich. wobei andere Maßnahmen bis zu acht Wochen andauern können. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen im Rahmen der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger ist bis zu einer Dauer von acht Wochen möglich.

Leistungen
Übernahme der Maßnahmenkosten sowie notwendiger Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

 

Förderung einer beruflichen Weiterbildung

Berufliche Weiterbildungen dienen im Gegensatz zu einer Umschulung oder Ausbildung der Erweiterung ihrer bisherigen beruflichen Kenntnisse.

Ziele
Durch diese beruflichen Qualifizierungen sollen Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten und Vermittlungschancen erhöht, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abgewendet und Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden.

Allgemeine Fördervoraussetzungen
Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, wird unter Berücksichtigung der Eignung, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Integrationswahrscheinlichkeit (vgl. § 81 ff SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II) ermittelt.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner im Jobcenter Landkreis Rastatt zunächst abwägen, ob bspw. die bestehende Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind. Auch gilt es zu prüfen, ob mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kunden das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

Bildungsgutschein
Bei vorliegenden Fördervoraussetzungen erhält der Kunde vom Jobcenter Landkreis Rastatt einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger seiner Wahl einlösen, wobei die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein muss.

Kosten
Folgende Kosten werden übernommen:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterkunft
  • Kinderbetreuungskosten

Das Bürgergeld wird bei Vorliegen der Voraussetzungen während der Weiterbildung (fort)gezahlt.

Verschiedene Weiterbildungen sind zu finden unter:
http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Passende Förderangebote bestmöglich finden!

Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu der Auswahl der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Welche Auswahl zu treffen ist, steht auf dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)