Treppenhaus Jobcenter Rastatt

Organe des Jobcenters Landkreis Rastatt

Der Beirat
 

 

Die Agenturen für Arbeit arbeiten nach § 18  SGB II bei der Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eng mit den Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Gemeinden, Kreisen, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitergeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen zusammen.

Als beratendes Gremium ist daher nach § 18 d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II in jeder gemeinsamer Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden.

Der Beirat des Jobcenters Landkreis Rastatt tagt mindestens zweimal jährlich. Den Vorsitz hat der Leiter des Sozialamtes des Landkreises Rastatt übernommen.