Organe des Jobcenters Landkreis Rastatt
Die Trägerversammlung
Die Trägerversammlung ist das Aufsichtsgremium des Jobcenters Landkreis Rastatt.
Sie entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und
personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung (§ 44c SGB II).
In ihr sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten.
Die Trägerversammlung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
- dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
- dem Geschäftsführer Interner Service der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
- dem Bereichsleiter der Geschäftsstelle Rastatt der Agentur Karlsruhe-Rastatt
- dem Landrat des Landkreises Rastatt
- der Sozialdezernentin des Landkreises Rastatt
- dem Kämmerer des Landkreises Rastatt
Der Beirat
Die Agenturen für Arbeit arbeiten nach § 18 SGB II bei der Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eng mit den Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Gemeinden, Kreisen, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitergeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen zusammen.
Als beratendes Gremium ist daher nach § 18 d SGB II i. V. mit § 44 b SGB II in jeder gemeinsamer Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden.
Der Beirat des Jobcenters Landkreis Rastatt tagt mindestens zweimal jährlich. Den Vorsitz hat der Leiter des Sozialamtes des Landkreises Rastatt übernommen.