Bildung & Teilhabe

Bildung & Teilhabe

(Bild: Pixabay.de)

Seit April 2011 gibt es zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche, das sogenannte Bildungspaket. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, bekommen Sie vom Jobcenter zusätzliche Unterstützung.

Wer ist Leistungs­be­rech­tigt?

Kinder, Jugend­li­che und junge Erwachsene, die

  • Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Sozial­hilfe nach dem SGB XII,
  • Kinder­zu­schlag nach dem Bundes­kin­der­geld­ge­setz,
  • Wohngeld nach dem Wohngeld­ge­setz

erhalten.

Wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen aber trotzdem finan­zi­elle Unter­stüt­zung für Ihre Kinder benötigen, könnten Sie trotzdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

Welche Leistungen werden gewährt?

Für Kinder, Jugend­li­che und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regel­be­darf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

Folgende Leistungen können zusätzlich zu den bisherigen Geldleistungen gezahlt werden:

  • Klassenfahrten (eintägig und mehrtägig)
  • Ausflüge und Ausfahrten der Kindergärten (eintägig und mehrtägig)
  • bei Bedarf Lernförderung / Nachhilfe
  • Schülerbeförderung ab einer bestimmten Schulwegstrecke
  • Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule bzw. im Kindertagesheim / Kindergarten
  • Teilnahme und Mitmachen (z.B. Beiträge für Musikunterricht, Sportverein und organisierte Museumsbesuche). Bitte beachten Sie, dass hierfür bis zu zehn Euro pro Kind pro Monat bewilligt werden können. Diese Obergrenze sieht das Gesetz ausdrücklich vor.

Was gehört zum "Schul­be­dar­f"?

Anschaf­fun­gen wie Schul­ran­zen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichen­ma­te­ria­li­en (etwa Füller, Malstifte, Taschen­rech­ner, Hefte).

Wann werden "Schü­ler­be­för­de­rungs­kos­ten" übernom­men?

Schüle­rin­nen und Schüler, welche die nächst­ge­le­ge­ne Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schüler­be­för­de­rungs­kos­ten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Was bedeutet "Lern­för­de­rung"?

Kinder brauchen manchmal Unter­stüt­zung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schuli­schen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lernde­fi­zite zu beheben und damit das Klassen­ziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemes­sene Lernför­de­rung gewährt werden.

Wer bekommt den "Zuschuss zum Mittages­sen"?

Wenn Schulen und Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen ein gemein­sa­mes Mittages­sen anbieten, können Schüle­rin­nen und Schüler und Kinder, die eine Kinder­ta­ges­ein­rich­tung besuchen, einen Zuschuss zum Mittages­sen bekommen, um die höheren Kosten auszu­glei­chen.

Was bedeutet "Teilhabe am sozialen und kultu­rel­len Leben"?

Kinder und Jugend­li­che unter 18 Jahren erhalten ein Budget von zehn Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferien­an­ge­bote, um beispiels­weise beim Musik­un­ter­richt, beim Sport, bei Spiel und Gesel­lig­keit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Wo werden die Leistungen beantragt?

  • Leistungs­be­rech­tigte nach dem SGB II beantragen die Leistungen beim Jobcenter.
  • Sozial­hil­fe­be­rech­tigte bezie­hungs­wei­se Leistungs­be­rech­tigte nach dem Wohngeld- und Bundes­kin­der­geld­ge­setz stellen ihren Antrag über das jeweils örtlich zuständige Bürgermeisteramt oder beim Sozialamt.

Was wird zur Beantra­gung benötigt?

Wohngeld- oder Kinder­zu­schlags­be­rech­tigte bringen zur Antrag­stel­lung bitte ihre Kinder­zu­schlags- bezie­hungs­weise Wohngeld­be­scheide mit.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schul­be­darfs und der Schüler­be­för­de­rungs­kos­ten als Gutschein gewährt oder direkt mit dem Leistungs­an­bie­ten­den abgerech­net.

 

Antrag und Vordrucke:

Antrag Bildungspaket

Vordruck mehrtägige Klassenfahrten

Bestäigung Teilhabe

Vordruck Lernförderung

Vordruck Mitgliedsbestätigung

Vordruck Mittagsverpflegung