Bildung & Teilhabe
(Bild: Pixabay.de)
Seit April 2011 gibt es zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche, das sogenannte Bildungspaket. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, bekommen Sie vom Jobcenter zusätzliche Unterstützung.
Wer ist Leistungsberechtigt?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
erhalten.
Wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen aber trotzdem finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder benötigen, könnten Sie trotzdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.
Welche Leistungen werden gewährt?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
Folgende Leistungen können zusätzlich zu den bisherigen Geldleistungen gezahlt werden:
- Klassenfahrten (eintägig und mehrtägig)
- Ausflüge und Ausfahrten der Kindergärten (eintägig und mehrtägig)
- bei Bedarf Lernförderung / Nachhilfe
- Schülerbeförderung ab einer bestimmten Schulwegstrecke
- Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule bzw. im Kindertagesheim / Kindergarten
- Teilnahme und Mitmachen (z.B. Beiträge für Musikunterricht, Sportverein und organisierte Museumsbesuche). Bitte beachten Sie, dass hierfür bis zu zehn Euro pro Kind pro Monat bewilligt werden können. Diese Obergrenze sieht das Gesetz ausdrücklich vor.
Was gehört zum "Schulbedarf"?
Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (etwa Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte).
Wann werden "Schülerbeförderungskosten" übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Was bedeutet "Lernförderung"?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Wer bekommt den "Zuschuss zum Mittagessen"?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Was bedeutet "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben"?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von zehn Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um beispielsweise beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Wo werden die Leistungen beantragt?
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II beantragen die Leistungen beim Jobcenter.
- Sozialhilfeberechtigte beziehungsweise Leistungsberechtigte nach dem Wohngeld- und Bundeskindergeldgesetz stellen ihren Antrag über das jeweils örtlich zuständige Bürgermeisteramt oder beim Sozialamt.
Was wird zur Beantragung benötigt?
Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigte bringen zur Antragstellung bitte ihre Kinderzuschlags- beziehungsweise Wohngeldbescheide mit.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderungskosten als Gutschein gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbietenden abgerechnet.
Antrag und Vordrucke:
Vordruck mehrtägige Klassenfahrten
Die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.