Junge Menschen

Unsere Angebote für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren

(Bilder: Pixabay.de)

 

Ihr seid unter 25 Jahre alt und habt noch keine abgeschlossene Ausbildung und keinen Arbeitsplatz?
Dann seid ihr bei uns richtig!

  • Ihr erhaltet Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
  • Wir prüfen ob ihr Geld erhalten könnt, wenn ihr zwischen 18 und 24 Jahre seid
  • Im Notfall unterstützen wir euch beim Auszug aus dem Elternhaus

 

Arbeit & Ausbildung

Euer Vermittler berät und unterstützt euch bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Euer Arbeitsvermittler schließt mit euch einen Vertrag ab, den wir Eingliederungsvereinbarung nennen.
Darin wird festgehalten, was wir für euch unternehmen und was ihr tun müsst.

Neben dem Angebot von Ausbildungs-, und Arbeitsplätzen hilft euch der Vermittler bei der Suche nach qualifizierten Überbrückungsmöglichkeiten (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB, Förderzentrum) und informiert euch über weitergehende Beratungsangebote (z.B. das Internetportal planet beruf rund um das Thema Ausbildung) und Dienstleistungen.

Ihr könnt über die JOB-BÖRSE auch selbst gezielt nach Arbeitsstellen suchen und sogar euer eigenes Profil einstellen und euch online bewerben. Wenn ihr nicht fündig werdet, könnt ihr auch einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, einen Job für euch zu suchen. Die Bezahlung erfolgt über einen Vermittlungsgutschein.

Auch ein Minijob kann ein Anfang sein. Hier könnt ihr Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen. Ihr könnt auch Arbeitgebern ein Praktikum in deren Betrieb anbieten, wenn ihr eine Einstellungschance habt. Ihr müsst uns allerdings vorher Bescheid geben. Eure Bewerbungs- und andere Kosten, die mit Arbeit / Ausbildung zusammenhängen, können wir übernehmen (Vermittlungsbudget).

Fehlen euch für den Start in ein neues Arbeitsverhältnis bestimmte Qualifikationen, prüft euer Vermittler die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung. Wenn die Weiterbildung notwendig ist, wird sie euch auch bezahlt. Manchmal ist es gar nicht so einfach, einen neuen Job zu finden. Hier kann es sinnvoll sein, zwischenzeitlich eine Arbeitsgelegenheit, besser bekannt als 1-Euro-Job, anzunehmen. Das sind gemeinnützige Arbeiten in unterschiedlichen Bereichen. Ihr arbeitet und lernt etwas für euer späteres Berufsleben und bekommt zusätzlich noch etwas Geld.

Geld

  • ALL INCLUSIVE?
    Nicht ganz! Ihr bekommt einen Regelsatz, eure Miete und Heizung wird auch bezahlt, wenn diese Kosten okay sind.
     
  • Was geht noch?
    Kommt darauf an, wo ihr dringend finanzielle Hilfen braucht. Es gibt z.B. die Möglichkeit Beihilfen zu beantragen.
     
  • Nicht den Kopf in den Sand stecken!
    Viele finanzielle Probleme sind lösbar, z.B. Strom- oder Mietrückstände. Ihr müsst aber frühzeitig zum Jobcenter kommen und nichts auf die lange Bank schieben!
     
  • Eine eigene Wohnung wäre super …
    Okay, aber bevor das klappt, müsst ihr vorher unbedingt mit dem Jobcenter sprechen, denn es gibt Regeln, was geht und was nicht.
     

 

Wohnung – die eigenen vier Wände

  • Endlich zu Hause raus?!
    Ihr wollt selbstständiger werden und eine eigene Wohnung beziehen? Alles klar! Aber ihr müsst die Wohnung aus eigener Kraft bezahlen können.
     
  • Und was, wenn ihr das nicht könnt?
    Vom Gesetz ist nicht vorgesehen, dass ihr als junge, arbeitslose Menschen (unter 25 Jahren) bei euren Eltern auszieht. Eure Eltern sind euch gegenüber noch unterhaltspflichtig. Wenigstens zum Unterhalt in Naturalien wie z.B. Essen, Trinken, Schlafen, Strom, etc. …
     
  • Trotzdem ausziehen?
    Wenn ihr trotzdem auszieht und ihr dadurch dann bedürftig werdet, wird das Jobcenter keine Mietkosten für euch übernehmen und zahlt nur 80% der Regelleistung des ALG II bis ihr 25 seid. Besser ist: vorher fragen, was geht … und was nicht!
     
  • Gibt es denn da keine Ausnahmen?
    Doch, die gibt es: Wenn ihr ernsthafte Probleme mit den Eltern habt und ihr keinen Ausweg seht, dann sprecht uns an. Wir suchen dann gemeinsam mit euch und den Eltern nach Lösungen.
     
  • An wen könnt ihr euch wenden?
    Zunächst müsst ihr in die Eingangszone gehen und dort euer Anliegen vortragen. Ihr werdet dann zu einem Gespräch eingeladen.
    Zu diesem Termin bringt ihr eine schriftliche Erklärung von euch und euren Eltern mit. Alles, was ihr erzählt, bleibt vertraulich. Der Antrag muss natürlich überprüft werden. Mit euren Eltern sprechen wir in der Regel auch. Wenn euer Problem zu Hause so schwerwiegend ist und ein Gespräch mit den Eltern für euch zum Schutz nicht zumutbar ist, dann finden wir auch eine Lösung, die euch weiter hilft.
     
  • Und wenn der Auszug okay ist?
    Wenn eurem Auszug zugestimmt worden ist, muss das Mietangebot vor Vertragsabschluss von dem Jobcenter geprüft werden. Es gibt Grenzen für Größe und Kosten. Wie groß die Wohnung sein und wie viel sie kosten darf, kann euch im Gespräch schon mal gesagt werden. Allerdings: es muss ja auch nicht gleich die Luxuswohnung sein; ein Appartement mit Möblierung oder Teilmöblierung tut es ja auch.