Treppenhaus Jobcenter Rastatt

Kosten der Unterkunft

Leistungen für Unterkunft und Heizung 

Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden. 

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss die Wohnung von Leistungsberechtigten lediglich einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und einen Standard im unteren Segment aufweisen.

 

Sie möchten umziehen? 

Nehmen Sie bitte vor Unterzeichnung des Mietvertrages Kontakt mit dem Jobcenter auf und lassen Sie sich eine Genehmigung für Ihren Umzug geben. Das Jobcenter wird zunächst prüfen, ob ein Umzug notwendig und die Miethöhe fürdie neue Wohnung angemessen ist. Falls das Jobcenter zustimmt, erhalten Sie ein "Zusicherungsschreiben" in dem sichergestellt wird, dass die neue Miete vom Jobcenter in tatsächlicher Höhe übernommen wird und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen, beantragen können.

 

Übernahme einer Mietkaution?

Die Übernahme einer Kaution ist vor Unterzeichnug des Mietvertrages zu beantragen. Zu beachten ist hierbei, dass grundsätzlich die Kaution der alten Wohnung für die neue Wohnung zu verwenden ist. Ist diese nicht ausreichend, kann ein Darlehen in Höhe des Differenzbetrages gewährt werde. Ein Darlehen kann grundsätzlich auch gewährt werden, wenn Sie erstmalig eine Wohnung anmieten. 

 

Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung?

Grundsätzlich können Sie eine Beihilfe zur Erstausstattung für die Wohnung beim Auszug aus dem elterlichen Haus (Erstbezug einer Wohnung) oder nach einer vorangegangener Obdachlosigkeit beantragen. Die Erstausstattung muss hierbei nicht sofort beim Bezug der Wohnung beantragt werden. Für die Höhe der Beihilfe wird im Einzelfall entschieden. Übernommen werden in der Regel die notwendige Wohnungsausstattung wie beispw. Möbel, Herd, Kühlschrank, Bett, Schrank etc.