Fragen und Antworten
Vereinbaren Sie dazu bitte einen Beratungstermin bei ihrer Arbeitsvermittlerin/ihrem Arbeitsvermittler. Das können Sie über unser Service-Center (Telefon 07222 930311) machen oder persönlich im Jobcenter an die Kundentheke.
Rufen Sie in unserem Service-Center an (Telefon 07222 930311).
Rufen Sie in unserem Service-Center an (Telefon 07222 930311) oder Sie kommen ins Jobcenter an die Kundentheke.
Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Auskünfte zu diesem Thema gibt die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Landkreis Rastatt. Natürlich können Sie dazu auch ihre Ausbilungsvermittlerin bzw. Ihren Ausbildungsvermittler ansprechen.
Bevor Sie einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, sollten Sie beim Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen.
Als Empfängerin/Empfänger von Arbeitslosengeld II sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Wird ein Lohn angeboten, der niedriger ist als der geltende Tarif oder das am Ort übliche Entgelt, ist die Arbeit nur dann nicht zumutbar, wenn die Entlohnung – weil sie zu niedrig ist – gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt.
Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn:
- gesundheitliche Gründe dagegen sprechen,
- dies die Pflege eines Angehörigen beeinträchtigen würde,
- Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen und alleinerziehend sind (bei 2 Elternfamilien muss ein Elternteil bereit sein Arbeit aufzunehmen),
- oder, wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.
Das Ziel, dauerhaft eine Arbeitsstelle zu finden, kann nur gelingen, wenn Sie und Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler konstruktiv zusammen arbeiten. Wichtig ist dabei, die nächsten Schritte auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben gemeinsam festzulegen. Dies geschieht in der Eingliederungsvereinbarung. Wie der Name schon sagt, ist es eine Vereinbarung, die für beide Seiten – Sie und das Jobcenter – Rechte und Pflichten enthält und die von Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler unterschrieben wird. Da in der Eingliederungsvereinbarung alles Wichtige für die nächsten Monate festgelegt wird, können Sie sich vorab Gedanken machen, welche Ziele Sie haben bzw. welche Art von Unterstützung Sie brauchen. Eine Anpassung der Eingliederungsvereinbarung an gewünschte oder notwendige Änderungen ist jederzeit möglich.