Migration

Allgemeine Informationen

(Titelbild: Pixabay.de)

 

Das Jobcenter Landkreis Rastatt ist für die Gewährung von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für anerkannte Asylbewerber zuständig.

 

Wir bieten

  • frühzeitige und individuelle Arbeitsmarktberatung von Asylbewerbern
  • Feststellung des notwendigen Sprachkursbedarfes
  • Feststellung der notwendigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen
  • Leistungsgewährung Arbeitslosengeld II für anerkannte Asylbewerber
  • Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
  • Arbeitsvermittlung
  • Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern

Was müssen Sie dafür tun

Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegt sprechen Sie im Jobcenter oder bei der Sozialbetreuung vor und stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Zur Antragsabgabe vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter. 
Sofern Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, sollten Sie mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher vorsprechen.

Unterlagen die in jedem Fall zur Antragstellung benötigt werden:

  • Kontoauszüge
  • Anerkennungsbescheid
  • Ausweisdokument
  • Antragsunterlagen