Muss ich eine Steuererstattung beim Jobcenter angeben?
Ja. Bitte legen Sie den Lohnsteuer-/Einkommenssteuerbescheid beim Jobcenter vor, sobald Sie ihn erhalten haben. Bestimmte Einnahmen, die Sie während des laufenden Leistungsbezuges erhalten, werden grundsätzlich auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Details sind kompliziert. Sprechen Sie daher bitte am besten mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.
