Wichtige Information: Erhöhung des Kindergeldes und Sofortzuschlags
Was bedeutet das für Sie?
- Die Bürgergeld-Zahlung für Januar entspricht im Regelfäll Ihrem gesetzlichen Anspruch.
- In Einzelfällen, etwa wenn kein Kindergeld bezogen wird, prüft das Jobcenter die Anpassung und veranlasst notwendige Zahlungen automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
- Ab Februar sind die neuen Beträge für Kindergeld und Sofortzuschlag vollständig in den Berechnungen enthalten. Den geänderten Bescheid erhalten Sie zeitnah.
Wichtig: Keine zusätzlichen Schritte erforderlich! Sollte bei Ihnen eine Nachzahlung nötig ein, wird das Jobcenter dies automatisch veranlassen. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Aufwände.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center unter der Nummer 07222/930-311.
Das Service-Center ist für Sie von Montag bis Donnerstag von 08 - 18 Uhr und freitags von 08 - 14 Uhr erreichbar.