Termine Standardbild: Jobcenter Park

Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?

Grundsätzlich sind Sie als Arbeitslosengeld-II-Empfänger verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen.
Wenn Sie krank sind und deshalb den Termin absagen müssen, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie in jedem Fall vorlegen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie erkranken und gerade keine Einladung vorliegt. Sobald Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.

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Allgemeines